Mitwirkungsgremien

Comic-Illustration: ein Erwachsener und ein Kind zwischen bunten Stiften und Schulsachen

Klassenpflegschaft

Jede Klasse wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Klassenvertreter/eine Klassenvertreterin aus der Elternschaft. Sie gelten als Bindeglied zwischen Eltern und Schule.

Schulpflegschaft

In jedem Jahr werden aus den Reihen der Klassenpflegschaftsvorsitzenden Vertreter:innen für die Schulpflegschaft gewählt. Im Schuljahr 2025/2026 vertreten 1. Frau Klerx (4b) 2. Frau Baurhenn (2a) die Elternschaft. 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und setzt sich aus 6 gewählten Vertreter:innen der Lehrerkonferenz und 6 gewählten Vertreter:innen der Schulpflegschaft zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleitung.